Seit dem 1. April 2025 ist in Bayern die zweite Leichenschau vor einer Feuerbestattung verpflichtend. Diese Regelung, die in allen anderen Bundesländern bereits gilt, wurde nach mehrfachen Verschiebungen nun auch im Freistaat eingeführt, um unerkannte Tötungsdelikte aufzudecken. Rechtsmediziner schätzen, dass jährlich bis zu 2400 Straftaten unentdeckt bleiben, da Feuer Beweise vernichtet.

Die zweite Leichenschau wird von speziell qualifizierten Ärzten, wie Rechtsmedizinern oder Pathologen, durchgeführt und findet im Krematorium statt. Sie dient dazu, die Todesursache zu bestätigen und unnatürliche Todesfälle auszuschließen. Bei Unstimmigkeiten wird die Polizei informiert, und die Einäscherung darf erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Dies kann unter Umständen mehrere Tage beanspruchen.

Die Einführung bringt organisatorische Herausforderungen, etwa den Umbau von Krematorien und die Bereitstellung ausreichend qualifizierter Ärzte. Für Angehörige steigen die Kosten für Feuerbestattungen, in manchen Fällen um bis zu 200 Euro, da die zweite Leichenschau mit etwa 120 Euro pro Untersuchung vergütet wird und zusätzliches Personal eingebunden werden muss.

Ebenfalls bitten die Ärzte, auf eigene Kleidung für die Verstorbenen zu verzichten und stattdessen Sterbehemden, sogenannte Talare, zu verwenden. Dies erleichtert das Wiederankleiden nach der Untersuchung und verhindert Verzögerungen im Ablauf.

Die Regelung, die bereits 2019 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde, schließt eine lange bestehende Gesetzeslücke und stärkt die kriminalistische Kontrolle.

Bestatter und Krematorien haben sich durch Investitionen in Kühlräume auf die neuen Anforderungen vorbereitet, um Wartezeiten für Angehörige zu minimieren.

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