Wird ein Mensch leblos z. B. in seiner eigenen Wohnung aufgefunden, kontaktiert der Angehörige, Nachbarn oder Bekannte den Rettungsdienst. Stellen die Rettungssanitäter dann den Tod fest, muss ein Arzt zur Durchführung einer Leichenschau kontaktiert werden – nur dieser darf letztendlich eine Todesbescheinigung ausstellen und den Tod des Menschen bescheinigen.

In der Todesbescheinigung wird festgehalten, aus welchen Gründen der Patient verstorben ist, z.B. ob es sich um einen krankheitsbedingten Tod handelt oder mitunter eine unnatürliche Ursachewie ein Unfall, Suizid oder gar ein Verbrechen vorliegt. In vielen Fällen kommt ein Rettungsdienst, der den Verstorbenen bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen oder behandelt hat. Der Arzt kann daher nicht sofort belegen, warum der Mensch verstorben ist, da er weder die Vorgeschichte der Erkrankung kennt noch Zugang zur Krankenakte des Verstorbenen hat. Um z.B. ein Verbrechen oder Unfall ausschließen zu können muss der Todesfall eingehend untersucht werden, hierzu wird dann die Polizei hinzugezogen.

Was passiert, wenn die Polizei kommt?

Die Polizisten müssen den Fundort des Verstorbenen durchsuchen, Angehörige, Familie und Zeugen befragen und auch den Hausarzt kontaktieren. Die Ergebnisse werden dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die erst dann – wenn alle Unklarheiten geklärt sind – die Erlaubnis zur Bestattung erteilt, vorher ist der Verstorbene sichergestellt und darf auf keinen Fall bestattet werden. Es kann auch durchaus vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft vor der Erteilung einer Erlaubnis zur Bestattung eine Obduktion des Verstorbenen in der Gerichtsmedizin anordnet. Auch wenn dieses Vorgehen durchaus Sinn macht, ist es eine erhebliche Belastung der Angehörigen. Zum einen fühlt man sich zusätzlich gestresst und verdächtigt, zum anderen kann man den Verstorbenen erst nach Abschluss der Ermittlungen bestatten, was auch den Trauerprozess aufhält.

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