Umbettungen und Exhumierungen
Wir begleiten Sie dabei.
Es gibt Situationen, in denen eine Umbettung oder Exhumierung notwendig oder gewünscht ist. Diese Schritte sind für Angehörige oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wir begleiten Sie dabei mit unserer Erfahrung, kümmern uns um alle Formalitäten und sorgen für einen würdevollen Ablauf.
Umbettungen – Überführung in eine neue Ruhestätte
Eine Umbettung bedeutet, dass der Verstorbene oder die Urne aus der bisherigen Grabstätte entnommen und in eine andere Grabstätte überführt wird. Gründe können sein:
- Umzug der Familie in eine andere Region
- Zusammenführung von Familiengräbern
- Wunsch nach einer anderen Bestattungsart oder Grabstätte
Unsere Leistungen:
- Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen
- Einholung aller notwendigen Genehmigungen bei der Friedhofsverwaltung
- Fachgerechte Umbettung und Überführung in die neue Grabstätte
- Organisation der Beisetzung am neuen Ort
Exhumierungen – behördlich angeordnet oder aus besonderen Gründen
Eine Exhumierung bezeichnet die Ausgrabung einer verstorbenen Person aus einer Grabstätte. Sie erfolgt in der Regel nur auf behördliche Anordnung oder bei besonderen Gründen (z. B. aus rechtlichen oder medizinischen Aspekten).
Wir übernehmen:
- Antragstellung und Absprachen mit den zuständigen Behörden
- Durchführung nach den gesetzlichen Vorgaben und unter
- Organisation der weiteren Beisetzung oder Überführung











