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Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen

Ihre persönliche Begleitung im Trauerfall.

Die hygienische Grundversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Sie stellt sicher, dass der Verstorbene in würdevoller Form aufgebahrt werden kann und Angehörige die Möglichkeit einer persönlichen Abschiednahme haben.

Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien der DIN EN 15017 („Bestattungsdienstleistungen – Anforderungen“) sowie den Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.

Was umfasst die hygienische Grundversorgung?

  • Versorgung am Sterbeort – behutsames Umlagern und Vorbereitung für den Transport
  • Reinigung – sorgfältige äußere Reinigung und Pflege des Verstorbenen
  • Schließen von Augen und Mund – auf natürliche, würdevolle Weise
  • Körperpflege – Rasur, Kämmen der Haare, dezente kosmetische Korrekturen
  • Ankleiden – nach Wunsch der Angehörigen in persönliche Kleidung oder in ein Sterbehemd
  • Einbettung in den Sarg – fachgerecht und respektvoll

Warum ist diese Versorgung wichtig?

Die hygienische Grundversorgung dient dazu, den Verstorbenen für die Aufbahrung oder die Abschiednahme vorzubereiten. Dadurch wird:

  • ein würdevoller äußerer Eindruck gewahrt,
  • die Gesundheit von Angehörigen und Mitarbeitenden durch hygienische Maßnahmen geschützt,
  • eine vertrauensvolle Atmosphäre für die letzte Begegnung geschaffen.

Erweiterte Versorgung

Auf Wunsch bieten wir auch weitergehende Maßnahmen an, z. B. eine thanatopraktische Versorgung (erweiterte Behandlung zur besseren Erhaltung und Präsentation des Verstorbenen, insbesondere bei längerer Aufbahrung oder Auslandsüberführungen).

Transparenz & Vertrauen

Alle Maßnahmen erfolgen in höchstem Respekt und mit Sorgfalt. Angehörige können jederzeit Wünsche äußern oder besondere Kleidung und persönliche Gegenstände beisteuern.

Fragen? Senden Sie uns einfach Ihre Frage, wir beantworten sie gerne!

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Für Ihre Fragen zum Thema Grundversorgung stehen Ihnen unsere Fachberater gerne für ein Gespräch zur Verfügung.