- Den Angehörigen schwierige Entscheidungen und finanzielle Verpflichtungen abzunehmen.
- Da das Sterbegeld zum 1.1.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.
- Geld, welches für die dereinstige Bestattung vorgesehen ist, muss zweckgebunden angelegt werden um vor dem Zugriff Dritter (Betreuer, Sozialamt) geschützt zu sein.
- Vermeidung von „Sozialbestattungen“.
- Alle Details und Wünsche können für die Bestattung vorab festgelegt werden.
- Ein Kostenvoranschlag wird auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt.
- Zu den Leistungen des Bestatters sind Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie Kosten vom Steinmetz und Trauerkaffee zu berücksichtigen.